FAQ · Schulverpflegung

Elternbeirat iGMH · Informationen zum Mensabetrieb

Mittagessen an der IGMH: Anmeldung und wichtige Hinweise

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung im System i-NET Menue, zur Aufladung des Guthabenkontos, zu Fristen für Bestellungen und Stornierungen sowie zum aktuellen Mensabetrieb an der IGMH.

Anmeldung zum Mittagessen

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Firma FMD für das Catering an der IGMH zuständig. Die Anmeldung zum Mittagessen erfolgt über das Online-System i-NET Menue. Auf der FMD-Seite zur Schulverpflegung finden Eltern den Zugang zum Elternportal; für die IGMH ist dort außerdem die Systemnummer 742634 hinterlegt.

So funktioniert die Registrierung

Bevor Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen kann, ist zunächst eine Registrierung im System i-NET Menue erforderlich. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in der bereitgestellten Registrierungshilfe.

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Erst nach Bestätigung des darin enthaltenen Links ist die Anmeldung mit den Zugangsdaten möglich.

Wichtig: Ohne abgeschlossene Registrierung und Bestätigung per E-Mail kann Ihr Kind noch nicht am Mittagessen teilnehmen.

Zugang zum System

Die Anmeldung erfolgt über das Elternportal von FMD im System i-NET Menue.

Systemnummer der IGMH

Für die IGMH ist im System die 742634 hinterlegt.

Guthaben, Buchung und Fristen

Für die Buchung des Mittagessens muss das Guthabenkonto ausreichend aufgeladen sein. Nach dem Einloggen wird der aktuelle Kontostand angezeigt. Außerdem können Bestellungen und Einzahlungen jederzeit online oder über die App eingesehen werden.

Das Guthabenkonto kann per Überweisung oder Dauerauftrag aufgeladen werden. Bitte beachten Sie, dass Überweisungen in der Regel ein bis zwei Werktage benötigen.

Zusätzlich kann im Profil Ihres Kindes eine E-Mail-Benachrichtigung eingerichtet werden. So werden Sie informiert, sobald das Guthaben einen bestimmten Kontostand erreicht, und können es rechtzeitig wieder aufladen.

Fristen für Bestellungen und Stornierungen

  • Bestellungen: bis spätestens 14:00 Uhr am Vortag
  • Stornierungen: bis spätestens 8:00 Uhr am Essenstag
  • Bestellungen möglich: Montag bis Sonntag
  • Stornierungen möglich: Montag bis Freitag

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Anleitung zum i-NET Menue.

Weitere Informationen zum Mensabetrieb

Nach aktuellem Stand beträgt der Elternanteil pro Essen 4,50 Euro.

Elternanteil: 4,50 € pro Essen

Speiseangebot

Nach den Vorgaben der Stadt wird pro Woche nur ein Fleischgericht angeboten. Deshalb kann es vorkommen, dass an einzelnen Tagen sowohl ein laktosefreies als auch ein vegetarisches Essen auf dem Speiseplan stehen.

Als zusätzliche tägliche Alternative wird außerdem Spaghetti Bolognese angeboten. Dieses Gericht ist nicht vorbestellbar, aber täglich erhältlich und kann bar oder per Chip bezahlt werden.

Qualität und Rahmenbedingungen

FMD bemüht sich, eine gute Qualität des Essensangebots sicherzustellen, ist dabei jedoch an geltende Vorgaben gebunden.

Kiosk und Wünschebuch

Der Kiosk bietet täglich ab 7:15 Uhr sowie in der Mittagszeit kleine Snacks an. Diese können ebenfalls bar oder per Chip bezahlt werden.

Darüber hinaus liegt ein Wünschebuch aus, in das die Kinder Produktwünsche eintragen können. FMD prüft anschließend, welche Anregungen praktisch umsetzbar sind.

Hinweis: Nicht jeder Wunsch kann umgesetzt werden, Anregungen der Kinder werden aber gesammelt und geprüft.

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Wichtiger Hinweis: Das Guthaben aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungspaket) darf nicht für beliebige Einkäufe am Schulkiosk verwendet werden.

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind gesetzlich zweckgebunden und ausschließlich für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung vorgesehen. An der IGMH bedeutet dies: Das BuT-Guthaben ist nur für das reguläre Mensa-Essen nutzbar.

Der individuelle Einkauf am Schulkiosk, wenn ein Kind nicht am regulären Mittagessen teilnimmt, gilt rechtlich nicht als gemeinschaftliche Mittagsverpflegung. Deshalb darf dieses Guthaben nicht für einzelne Kioskeinkäufe eingesetzt werden.

Damit diese gesetzliche Vorgabe auch praktisch umgesetzt werden kann, müssen die verwendeten Kassensysteme entsprechend programmiert sein. Ein Chip, der mit BuT-Mitteln aufgeladen wurde, muss am Kiosk für Einzelkäufe technisch gesperrt sein.

Eine Bezahlung am Kiosk mit dem Chip ist daher nur dann möglich, wenn zusätzlich privates Guthaben durch die Eltern auf das Chip-Konto geladen wurde.

Anmerkung: Gemäß § 28 Absatz 6 SGB II werden die entstehenden Aufwendungen ausdrücklich nur für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung übernommen. Voraussetzung ist außerdem, dass diese Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird oder durch einen entsprechenden Kooperationsvertrag vereinbart ist. Dies ist an der IGMH gegeben.