IGMH · Elternarbeit

Unterstützung für Elternvertreterinnen und Elternvertreter

Diese Seite unterstützt neu gewählte sowie erfahrene Elternvertreterinnen und Elternvertreter bei ihrer Arbeit an der IGMH. Alle Inhalte sind als übersichtliches FAQ-System aufgebaut und direkt über das Inhaltsverzeichnis erreichbar.

Gut informiert. Sicher handeln. Gemeinsam Schule gestalten.

Wir möchten neu gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter bei ihren ersten Schritten unterstützen und ihnen die wichtigsten Informationen für ihre Aufgabe an die Hand geben. Gleichzeitig richtet sich dieses Angebot auch an erfahrene Elternvertreterinnen und Elternvertreter, die ihr Wissen vertiefen oder auffrischen möchten.

Einen aktuellen Auszug der relevanten Gesetzestexte erhalten gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter in der ersten Klassenpflegschaftssitzung des Schuljahres zusammen mit der Broschüre „Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter“. Diese enthält neben den rechtlichen Grundlagen auch weitere hilfreiche Hinweise und praktische Informationen für die Arbeit in der Elternvertretung.

Für neu Gewählte Orientierung, Zuständigkeiten, erste Schritte und zentrale Abläufe.
Für Erfahrene Wissen auffrischen, Grundlagen nachlesen und Strukturen besser einordnen.
Frisches FAQ-System Inhalte aufklappen, schnell erfassen und gezielt nachlesen.
Mobil übersichtlich Schnellfinder, Inhaltsverzeichnis und weiterführende Links stehen mobil bewusst ganz oben.

Informationen zum Schulsystem der IGMH

Ganztag, Bildungswege und Schulsozialarbeit ausführlich erklärt.

Schulsystem Was bedeutet Ganztagsschule an der IGMH konkret?

Die IGMH als rhythmisiert gestaltete Ganztagesschule

Die IGMH ist eine Gesamttagesschule mit einem rhythmisierten pädagogischen Angebot, das weit über den reinen Fachunterricht hinausgeht. Zum schulischen Alltag gehören unter anderem:

  • Aufgabenstunden
  • Förderunterricht
  • Arbeitsgemeinschaften

Diese Angebote sind so über den Schultag verteilt, dass sich Unterricht, Übungsphasen und weitere Aktivitäten sinnvoll abwechseln. Dadurch entsteht ein abwechslungsreicher Tagesablauf, der die Schülerinnen und Schüler entlastet und einer Überforderung vorbeugt.

Die Unterrichts- und Betreuungszeiten erstrecken sich in der Regel von 8:00 Uhr bis 16:10 Uhr, mittwochs von 8:00 Uhr bis 13:05 Uhr.

Auch die Mittagspause bietet vielfältige Möglichkeiten zur Erholung, Bewegung und individuellen Gestaltung. Die Schülerinnen und Schüler können:

  • in der Mensa essen,
  • sich im Schülercafé in angenehmer Atmosphäre entspannen,
  • im Ruheraum neue Kraft tanken,
  • im Stillarbeitsraum Aufgaben erledigen,
  • eine Arbeitsgemeinschaft besuchen,
  • im Schulgebäude oder im Freien spielen,
  • oder in der Bücherei lesen und arbeiten.
So verbindet die IGMH Lernen, Förderung, Freizeit und Erholung zu einem ausgewogenen und kindgerechten Schultag.
Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit an der IGMH

Im Rahmen der Schulsozialarbeit nehmen die Sozialpädagogin und der Sozialarbeiter der IGMH eine wichtige Rolle im Schulalltag ein. Sie begleiten Schülerinnen und Schüler nicht nur im schulischen Kontext, sondern berücksichtigen auch deren persönliches und soziales Umfeld. Ziel ist es, Herausforderungen frühzeitig zu erkennen, ganzheitlich zu betrachten und durch geeignete unterstützende und präventive Maßnahmen zu begleiten.

Die Schulsozialarbeit beruht auf den Grundprinzipien der Vertraulichkeit, Freiwilligkeit und Wertschätzung. Sie stärkt Eigenverantwortung und soziale Kompetenzen, eröffnet Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zur Mitbestimmung und Mitgestaltung und versteht sich als verlässliche Anlaufstelle im Schulalltag.

Ein zentrales Anliegen der Schulsozialarbeit ist es, Konfliktpotenziale frühzeitig abzubauen, tragfähige Lösungen zu unterstützen und junge Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken. Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, dass sie mit ihren Sorgen, Fragen und Problemen ernst genommen werden. Die Schulsozialarbeit nimmt sich Zeit für individuelle Gespräche und Begleitung – unabhängig von Leistungsbewertung oder schulischem Druck. So entsteht ein geschützter Rahmen, in dem sich Kinder und Jugendliche verstanden und angenommen fühlen können.

Darüber hinaus versteht sich die Schulsozialarbeit als Bindeglied zwischen Schule, Elternhaus, Jugendhilfe und weiteren unterstützenden Einrichtungen. Sie trägt dazu bei, das Schulklima nachhaltig zu stärken sowie Toleranz, Respekt, Persönlichkeit und Selbstwertgefühl zu fördern.

Aufgabenschwerpunkte der Schulsozialarbeit

Für Kinder und Jugendliche

  • Individuelle Beratung und Unterstützung in persönlichen, schulischen und sozialen Problemlagen
  • Hilfe bei Konflikten und Herausforderungen im Schulalltag
  • Begleitung bei Schulproblemen und schwierigen Lebenssituationen
  • Durchführung von Gruppen- und Klassengesprächen
  • Förderung des sozialen Lernens im Rahmen von Klassenprojekten und Klassennachmittagen
  • Präventionsarbeit, zum Beispiel in den Bereichen Gewaltprävention, Mobbing und Suchtprävention
  • Freizeitpädagogische Angebote und Arbeitsgemeinschaften, beispielsweise im Bewegungs-, Spiel- und Ruhebereich
  • Begleitung bei besonderen schulischen Aktivitäten wie Klassenfahrten oder Freizeiten

Für Eltern

  • Beratung und Unterstützung bei Erziehungsfragen und familiären Konfliktsituationen
  • Unterstützung bei schulischen Problemen und Vermittlung zwischen Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern
  • Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen sowie Vermittlung an geeignete Fach- und Beratungsstellen
  • Förderung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeit im schulischen Alltag und im Ganztagsbereich

Allgemeine Aufgaben und Grundsätze

  • Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Beratungslehrkräften, Eltern und externen Einrichtungen
  • Bindeglied zwischen Schule, Jugendhilfe und weiteren Institutionen
  • Offenes und freiwilliges Angebot für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte
  • Ganzheitliche, lebensnahe und präventiv ausgerichtete Unterstützung
  • Förderung von Eigenverantwortung, sozialer Kompetenz, Respekt und Toleranz
  • Schaffung von Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
  • Verlässliche Ansprechperson für vertrauliche Gespräche und individuelle Begleitung
Unser Verständnis von Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit an der IGMH versteht sich als vertrauensvolle und verlässliche Instanz für alle, die Unterstützung im Schulalltag suchen. Sie ist da, wenn Kinder und Jugendliche Probleme haben, Unterstützung benötigen oder einfach ein offenes Ohr brauchen. Dabei begleitet sie, stärkt, vermittelt und hinterfragt auch kritisch, wenn dies im Interesse der jungen Menschen notwendig ist.
Bildungswege Gesamtschule, Bildungsgänge an der IGMH

An der IGMH sind die drei Bildungsgänge Werkrealschule, Realschule und Gymnasium in den Klassen 5 bis 7 organisatorisch miteinander verbunden. In dieser Zeit treten die einzelnen Schularten zunächst nicht in den Vordergrund. So können die Schülerinnen und Schüler gemeinsam lernen und sich in ihrem eigenen Tempo weiterentwickeln.

Die IGMH bietet für jedes Kind einen passenden Bildungsweg und führt zu denselben Abschlüssen, die auch an den jeweiligen Regelschulen erworben werden können:

  • Abitur
  • Realschulabschluss
  • Werkrealschulabschluss

Gemeinsames Lernen in Klasse 5

Im 5. Schuljahr werden die Kinder zunächst – ähnlich wie in der Grundschule – gemeinsam unterrichtet. Dabei zeigt sich nach und nach, dass Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Begabungen, Interessen und Lerngewohnheiten mitbringen.

Um diesen individuellen Voraussetzungen gerecht zu werden, werden in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik schrittweise Niveaukurse eingerichtet:

  • A-Kurs: gymnasiales Niveau
  • B-Kurs: Realschulniveau
  • C-Kurs: Werkrealschulniveau

Fördern statt überfordern

Ein zusätzliches Förderangebot in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik unterstützt die Schülerinnen und Schüler in den Klassen 5 bis 7 gezielt auf ihrem jeweiligen Leistungsniveau. In kleinen Lerngruppen werden grundlegende Inhalte wiederholt, vertieft und aufgearbeitet.

Besonders wichtig dabei:
Diese Förderung erfolgt ohne zusätzlichen Leistungsdruck, da sie nicht benotet wird.

Das flexible System aus Differenzierung und Förderung hilft dabei,

  • Überforderung zu vermeiden,
  • Unterforderung zu verhindern,
  • und auf Leistungsschwankungen individuell zu reagieren,

ohne dass ein Schulwechsel notwendig wird. Ein behutsamer Wechsel zwischen den Niveaukursen ist jederzeit möglich und unterstützt die Kinder dabei, ihren passenden Lernweg zu finden.

Sprachen und individuelle Schwerpunktsetzung

Alle Schülerinnen und Schüler lernen ab Klasse 5 Englisch. Ab Klasse 6 besteht – je nach Begabung, Interesse und schulischer Entwicklung – die Möglichkeit, Französisch oder Latein als zweite Fremdsprache zu wählen.

Nicht alle Schülerinnen und Schüler entscheiden sich für eine zweite Fremdsprache. In diesen Fällen erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und im Einvernehmen mit den Eltern eine passende Zuordnung.

Wer keine zweite Fremdsprache wählt, wird besonders im Fach KTS (Kultur, Technik und Sport) gefördert. Dieses Fach ist dem Bereich Arbeitslehre zugeordnet und vermittelt in einem kombinierten, praxisnahen Unterricht wichtige Kompetenzen mit anderen Schwerpunkten.

Zusätzlich gilt:

  • Schülerinnen und Schüler mit zweiter Fremdsprache besuchen ab Klasse 7 das Fach Arbeitslehre mit zwei Wochenstunden.
  • Schülerinnen und Schüler ohne zweite Fremdsprache erhalten vier Wochenstunden Arbeitslehre.

Schulartbezogene Klassen ab Klasse 8

Mit Beginn des 8. Schuljahres werden nach drei Jahren gezielter Förderung und genauer Beobachtung des Lern- und Leistungsverhaltens schulartbezogene Klassen gebildet. Diese führen zu den gleichen Abschlüssen wie die entsprechenden Regelschulen.

Werkrealschule

  • Profil: Arbeitslehre

Realschule

  • HWT – Hauswirtschaft, Wirtschaft, Technik
  • NW – Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie)
  • RSF – Französisch

Gymnasium

  • Sprachenprofil: neusprachlicher Zug mit drei Fremdsprachen ab Klasse 9
  • Englisch – Latein – Französisch
  • oder Englisch – Französisch – Latein
  • NwT-Profil: naturwissenschaftlicher Zug mit zwei Fremdsprachen und verstärktem Unterricht in den Naturwissenschaften
  • Englisch – Französisch
  • oder Englisch – Latein
Unser pädagogisches Ziel
Die IGMH verbindet gemeinsames Lernen, individuelle Förderung und durchlässige Bildungswege. So erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihre Stärken zu entdecken, sich in ihrem eigenen Tempo zu entwickeln und den für sie passenden Schulabschluss zu erreichen.

Aktive Eltern

Elternengagement im Schulalltag und während der Mittagspause.

Engagement Was machen die aktiven Eltern an der IGMH?

Neben einer guten unterrichtlichen Versorgung im Ganztagsbetrieb ist auch die verlässliche Begleitung der Kinder im Freizeitbereich ein wichtiger Bestandteil des Schullebens – insbesondere während der täglichen Mittagspause. Da diese vielfältigen Aufgaben nicht allein von den Lehrkräften übernommen werden können, engagiert sich an der IGMH ein aktiver Kreis von Eltern in besonderer Weise für die Schulgemeinschaft.

Die „Aktiven Eltern der IGMH“ unterstützen die Schule in vielen Bereichen des Alltags. Sie geben Spiele aus, spielen mit den Kindern, betreuen den Ruheraum und begleiten gemeinsam mit Lehrkräften den Ablauf in der Mensa. Dabei sind sie wichtige Ansprechpersonen und vertrauensvolle Bezugspersonen für die Schülerinnen und Schüler.

Darüber hinaus bringen sich die aktiven Eltern auch in Arbeitsgemeinschaften und Freizeitangeboten ein, zum Beispiel beim:

  • Basteln und Werken
  • Töpfern
  • Computerangeboten
  • Entspannungsangeboten
  • und weiteren kreativen und pädagogischen Aktivitäten

Der Kreis der Aktiven Eltern wächst stetig. Besonders erfreulich ist, dass sich nicht nur Eltern aktuell eingeschulter Kinder engagieren, sondern auch Eltern, deren Kinder die IGMH bereits verlassen haben. Inzwischen bringen sich sogar ehemalige Schülerinnen und Schüler ein, deren eigene Kinder heute die IGMH besuchen.

Da an der IGMH Kinder und Jugendliche aus über 20 Nationen gemeinsam lernen, ist die Mitarbeit von Eltern unterschiedlicher Herkunft für das Schulleben von besonderem Wert. Der Austausch von Erfahrungen, Perspektiven und Ideen bereichert die Gemeinschaft und stärkt das Miteinander.

Wer sich einbringen möchte, ist herzlich willkommen. Bereits ein bis zwei Stunden an einem Tag pro Woche können eine wertvolle Unterstützung sein.

Die Aktiven Eltern der IGMH treffen sich etwa einmal im Monat, um sich über aktuelle schulische Themen auszutauschen. Auch die Schulleitung ist dabei ein gern gesehener Gast und eine wichtige Ansprechpartnerin.

Mitmachen erwünscht
Wir freuen uns über jede Unterstützung und über alle, die sich aktiv in das Schulleben einbringen möchten.
Jetzt Kontakt aufnehmen

Elternbeirat

Vorstand, Sitzungen, Jahresablauf und Aufgaben der Elternvertretung an der IGMH.

Vorstand Vorstand des Elternbeirats

Der Vorstand des Elternbeirats führt die laufenden Geschäfte des Elternbeirats und übernimmt eine zentrale Rolle in der Organisation und Koordination der Elternarbeit an der IGMH.

Während an kleineren Schulen häufig nur ein Elternbeiratsvorsitzender oder eine Elternbeiratsvorsitzende sowie eine Stellvertretung tätig sind, erfordert die Größe der IGMH eine breitere personelle Aufstellung. Aus diesem Grund besteht der Elternbeiratsvorstand der IGMH aus insgesamt zehn Mitgliedern:

  • 1 Vorsitzende bzw. 1 Vorsitzender
  • 2 stellvertretende Vorsitzende
  • 1 Schriftführerin bzw. 1 Schriftführer
  • 6 Beisitzerinnen und Beisitzer

Die Mitglieder des Vorstands werden im Rahmen der Elternbeiratssitzung von allen Elternvertreterinnen und Elternvertretern für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.

Der Vorstand trifft sich in der Regel einmal im Monat zu gemeinsamen Sitzungen. Je nach Thema finden diese teilweise auch gemeinsam mit der Schulleitung statt. Dabei arbeiten die Vorstandsmitglieder eng als Team zusammen.

Alle anfallenden Aufgaben werden innerhalb des Vorstands gemeinsam abgestimmt und auf mehrere Schultern verteilt. So ist sichergestellt, dass die vielfältigen organisatorischen, kommunikativen und inhaltlichen Aufgaben des Elternbeirats zuverlässig und engagiert wahrgenommen werden.

Elternbeiratssitzung

Die Elternbeiratssitzung findet mindestens einmal pro Schulhalbjahr statt. Zu dieser Sitzung werden alle Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter eingeladen. Je nach Thema nehmen zusätzlich auch die Schulleitung sowie weitere Gäste oder Beteiligte teil.

Die Sitzung dient dem regelmäßigen Austausch über wichtige Themen des Schullebens. Der Elternbeiratsvorstand informiert dabei unter anderem über:

  • die Arbeit der Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften des Mannheimer Gesamtelternbeirats
  • aktuelle Gespräche mit der Schulleitung
  • Entwicklungen rund um die Mensa
  • sowie weitere wichtige Ereignisse und Themen aus dem Schulalltag

Darüber hinaus ist die Elternbeiratssitzung das zentrale Gremium für wichtige Wahlen innerhalb der Elternvertretung. Hier finden insbesondere die Wahlen des:

  • Elternbeiratsvorstands
  • der Mitglieder der Schulkonferenz
  • sowie gegebenenfalls weiterer Ausschüsse und Gremien

Die Elternbeiratssitzung ist damit ein wichtiger Ort der Information, Mitwirkung und gemeinsamen Gestaltung des Schullebens.

Übersicht der Elternvertretungen

Die Elternvertretung ist auf mehreren Ebenen organisiert und sorgt dafür, dass die Interessen der Eltern von der einzelnen Klasse bis hin zur Landes- und Bundesebene eingebracht werden können.

Klassenelternvertretung

Die Eltern einer Klasse wählen aus ihrer Mitte eine Klassenelternvertreterin oder einen Klassenelternvertreter sowie eine Stellvertretung.

Elternbeirat der IGMH

Die gewählten Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter sowie deren Stellvertretungen bilden gemeinsam den Elternbeirat der IGMH.

Vorstand des Elternbeirats der IGMH

Aus der Mitte des Elternbeirats werden die zehn Mitglieder des Elternbeiratsvorstands gewählt.

Gesamtelternbeirat der Stadt Mannheim

Die Vorsitzenden der Elternbeiräte der Schulen eines Schulträgers bilden gemeinsam den Gesamtelternbeirat.

Landeselternbeirat

Der Landeselternbeirat setzt sich aus Vertretungen der verschiedenen Schularten und Regierungsbezirke zusammen.

Bundeselternvertretung

Die Landeselternvertretungen haben sich in einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft zur Bundeselternvertretung zusammengeschlossen.

Ablauf Wie sieht der Jahresablauf im Elternbeirat aus?

Der Elternbeirat begleitet das Schulleben an der IGMH mit einer Vielzahl regelmäßig stattfindender Aktivitäten, Sitzungen und Veranstaltungen. Dabei übernimmt er sowohl organisatorische als auch beratende und unterstützende Aufgaben und trägt wesentlich zu einer lebendigen Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule bei.

Klassenpflegschaftssitzungen

Zu Beginn jedes Schuljahres findet die erste Klassenpflegschaftssitzung statt. Daran nehmen alle Eltern einer Klasse sowie bei Bedarf auch Fachlehrkräfte teil. Die Organisation liegt bei der Klassenleitung; die Elternvertretung meldet bei Bedarf den Anwesenheitswunsch weiterer Lehrkräfte.

Weitere Klassenpflegschaftssitzungen im Verlauf des Schuljahres werden durch die Elternvertretung organisiert.

Elternbeiratssitzungen

An den Elternbeiratssitzungen nehmen alle Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter teil. Organisiert werden diese Sitzungen durch den Elternbeiratsvorstand.

Begrüßungstreffen für neu gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter

Ein wichtiger Bestandteil der Elternarbeit ist das Begrüßungstreffen für neu gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter.

Informationsstände bei Schulveranstaltungen

  • der Adventsbazar
  • der Tag der offenen Tür
  • der Elternsprechtag
  • die Einschulung der neuen 5. Klassen

Schulkonferenz

In der Schulkonferenz vertreten gesondert gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter die Interessen der Elternschaft.

Arbeitskreise

Der Elternbeirat ist zudem in verschiedenen Arbeitskreisen vertreten, beispielsweise im Bereich Gymnasium sowie Realschule/Werkrealschule.

Ausschüsse

Auch in Ausschusssitzungen, zum Beispiel im Mensa-Ausschuss, arbeiten Vertreterinnen und Vertreter des Elternbeirats mit.

Unterstützung bei Schulveranstaltungen

Darüber hinaus unterstützt der Elternbeirat die Schulleitung bei der Organisation und Durchführung schulischer Veranstaltungen.

Gemeinsam Schule gestalten
Mit seinem vielfältigen Engagement leistet der Elternbeirat einen wichtigen Beitrag zum Schulleben an der IGMH und stärkt die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften, Schulleitung und Schülerinnen und Schülern.
Aufgaben Aufgaben der Klassenelternvertreter

Die Elternvertreterin oder der Elternvertreter übernimmt eine wichtige Rolle innerhalb der Klasse. Zu den zentralen Aufgaben gehört die Organisation und Durchführung der Klassenpflegschaftssitzungen sowie die Vertretung der Interessen der Elternschaft.

Ansprechperson bei Fragen und Problemen

Elternvertreterinnen und Elternvertreter sind erste Ansprechpersonen für Eltern, wenn Fragen, Anliegen oder Probleme im schulischen Alltag auftreten. Ziel ist es, gemeinsam mit den Beteiligten frühzeitig nach konstruktiven Lösungen zu suchen.

Lässt sich ein Anliegen nicht im direkten Gespräch klären, können – je nach Thema und Zuständigkeit – weitere Stellen in die Lösungsfindung einbezogen werden, zum Beispiel:

  • Klassenlehrkräfte
  • Fachlehrkräfte
  • Fachbereichsleitungen
  • Säulenleitungen
  • Schulleitung
  • Schulverwaltungsamt
  • Staatliches Schulamt
  • Regierungspräsidium Karlsruhe
  • Kultusministerium

Beratung und Unterstützung

Elternvertreterinnen und Elternvertreter können sich jederzeit an den Vorstand des Elternbeirats wenden. Darüber hinaus steht auch das sozialpädagogische Team der Schule beratend zur Verfügung.

Vertretung in der Elternbeiratssitzung

Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Vertretung der Eltern der Klasse in den Elternbeiratssitzungen. Gleichzeitig informieren die Elternvertreterinnen und Elternvertreter die Eltern ihrer Klasse über wesentliche Inhalte der Sitzungen sowie über aktuelle Informationen aus dem Vorstand des Elternbeirats.

GEB Gesamtelternbeirat der Stadt Mannheim

Der Gesamtelternbeirat (GEB) ist nach dem Schulgesetz Baden-Württemberg sowie der Elternbeiratsverordnung das Gremium, das sich aus je zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Elternbeiräte aller Schulen im Zuständigkeitsbereich eines Schulträgers zusammensetzt.

Ein Gesamtelternbeirat entsteht nicht automatisch und wird auch nicht vom Schulträger eingesetzt. Er wird vielmehr auf Initiative der Eltern gegründet.

Aufgaben des Gesamtelternbeirats

  • Beratung von Fragen, die alle Eltern an öffentlichen Schulen des Schulträgers betreffen
  • Förderung des Verständnisses für Entwicklungen im Schulwesen
  • Diskussion und Unterstützung von Anregungen, Anträgen und Wünschen aus den Schulen
  • Weitergabe von Vorschlägen und Empfehlungen an den Schulträger und die zuständigen Schulbehörden
  • Mitwirkung bei der Festlegung der beweglichen Ferientage

Weitere Informationen zum Gesamtelternbeirat der Stadt Mannheim finden Sie auf der entsprechenden Webseite des GEB.

Zum Gesamtelternbeirat Mannheim
LEB Landeselternbeirat Baden-Württemberg

Der Landeselternbeirat ist das offizielle Elterngremium auf Landesebene und berät das Kultusministerium in allen wesentlichen schulischen Fragen aus Sicht der Eltern.

  • Vertretung der Elterninteressen in schulischen Angelegenheiten auf Landesebene
  • Beratung des Kultusministeriums
  • Koordination der Elternmitarbeit innerhalb des Bundeslandes
  • Zusammenarbeit mit den örtlichen und regionalen Elternvertretungen
Zum Landeselternbeirat
BER Bundeselternrat

Der Bundeselternrat (BER) ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland. Über seine Mitgliedsorganisationen vertritt er die Interessen der Eltern von rund 8 Millionen Kindern und Jugendlichen.

  • Koordination der Elternmitwirkung auf Bundesebene
  • Unterstützung der Landeselternvertretungen
  • Vertretung elterlicher Interessen gegenüber Politik, Ministerien, Institutionen und Verbänden
  • Förderung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule
Zum Bundeselternrat

Klassenpflegschaftssitzung

Von Termin und Einladung bis zur Wahl und zum E-Mail-Verteiler.

Termin Wer lädt zur Klassenpflegschaftssitzung ein und wie wird der Termin festgelegt?

Zur ersten Klassenpflegschaftssitzung eines Schuljahres lädt die Klassenlehrkraft ein. Alle weiteren Klassenpflegschaftssitzungen werden im Verlauf des Schuljahres von der Klassenelternvertreterin bzw. dem Klassenelternvertreter in Abstimmung mit der Klassenleitung einberufen.

Der Termin der ersten Klassenpflegschaftssitzung im ersten Schulhalbjahr wird gemeinsam von der Schulleitung und dem Vorsitz des Elternbeirats festgelegt. Damit wird sichergestellt, dass die im Schulgesetz vorgesehenen Fristen eingehalten werden und gleichzeitig der organisatorische Aufwand für Lehrkräfte und Hausmeister möglichst gering bleibt.

Weitere Klassenpflegschaftssitzungen können bei Bedarf jederzeit durch die Klassenelternvertretung einberufen werden.

Einladung Was ist bei der Einladung zu beachten?

Für die Einladung zu einer Klassenpflegschaftssitzung gilt eine Mindestfrist von einer Woche. Da die übliche Verteilung über die Schülerinnen und Schüler jedoch häufig mehrere Tage in Anspruch nimmt, sollte die Einladung möglichst spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin ausgegeben werden.

Die Einladung sollte eine mit der Klassenlehrkraft abgestimmte Tagesordnung enthalten. Bewährt hat sich zudem ein Rücklaufzettel, über den die Eltern ihre Teilnahme oder Nichtteilnahme mitteilen können.

Eine Kopie der Einladung sollte zusätzlich an folgende Stellen weitergeleitet werden:

  • das Sekretariat zur Information der zuständigen Säulenleitung und der Schulleitung
  • den Vorsitz des Elternbeirats
  • den Hausmeister

Soll bei einer Klassenpflegschaftssitzung auch die Anwesenheit von Fachlehrkräften gewünscht sein, sollten diese nach vorheriger Abstimmung mit der Klassenlehrkraft schriftlich eingeladen werden.

Download
Muster für die Einladung zur Klassenpflegschaftssitzung:
Einladung zur Klassenpflegschaftssitzung als PDF öffnen
Tagesordnung Welche Punkte gehören typischerweise auf die Tagesordnung?

Sobald der Termin für die erste Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr bekannt gegeben wurde, sollte sich die Klassenelternvertreterin bzw. der Klassenelternvertreter zeitnah mit der Klassenlehrkraft abstimmen.

  • Bericht der Klassenlehrkraft zum Start des Schuljahres
  • Informationen zu geplanten Aktivitäten wie Schullandheim, Projekttagen, Wandertagen oder Praktika
  • Vorstellung und Berichte der Fachlehrkräfte
  • Wahl der Klassenelternvertreterin bzw. des Klassenelternvertreters sowie der Stellvertretung
  • Austausch über die mögliche Einrichtung eines Elternstammtisches
  • Verschiedenes
Wahl Wann und wie werden die Elternvertreter gewählt?

Die Wahl der Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter sowie ihrer Stellvertretungen erfolgt je nach Klassenstufe für unterschiedliche Amtszeiten.

  • In den 5. Klassen für zwei Jahre
  • In den 7. Klassen für ein Jahr
  • In den neu gebildeten 8. Klassen erneut für zwei Jahre
  • In den gymnasialen Klassen 10 und 12 jeweils für zwei Jahre

Falls erforderlich, kann auch eine außerplanmäßige Wahl stattfinden, zum Beispiel bei Neubildung von Klassen, Ausscheiden einer Elternvertreterin oder eines Elternvertreters oder vorzeitigem Rücktritt.

Ablauf Wie läuft die Wahl der Elternvertreter praktisch ab?

Die Wahl der Klassenelternvertreterin bzw. des Klassenelternvertreters sowie der Stellvertretung wird in der Regel von der Klassenlehrkraft oder einer dafür bestimmten Lehrkraft geleitet.

Wählbar sind grundsätzlich die Eltern aller Schülerinnen und Schüler der Klasse. Nicht wählbar sind jedoch:

  • Lehrkräfte der IGMH
  • Mitglieder der Schulleitung
  • sonstige Beschäftigte der Schule
  • deren Ehegattinnen und Ehegatten

Die Wahl findet geheim statt, wenn dies beantragt wird. Liegt kein entsprechender Antrag vor, erfolgt die Abstimmung in der Regel offen per Handzeichen.

Mutter und Vater haben jeweils eine eigene Stimme. Eine Übertragung des Stimmrechts auf andere Personen ist nicht zulässig.
Kommunikation Warum ist ein E-Mail-Verteiler in der Klasse sinnvoll?

Damit Informationen aus der Klasse oder aus dem Vorstand des Elternbeirats bei Bedarf schnell, zuverlässig und unkompliziert an alle Eltern weitergegeben werden können, ist es sinnvoll, eine Liste mit den E-Mail-Adressen der Eltern anzulegen.

Die E-Mail-Adressen können in der Regel im Rahmen der Klassenpflegschaftssitzung eingesammelt werden.

Wichtiger Hinweis zum Datenschutz:
Falls beabsichtigt ist, die E-Mail-Liste innerhalb der Klasse weiterzugeben oder auszuteilen, ist dafür vorab die ausdrückliche Zustimmung aller betroffenen Eltern erforderlich.

Schulkonferenz

Das zentrale schulische Gremium für Beratung, Vermittlung und Entscheidungen.

Aufgaben Welche Aufgaben hat die Schulkonferenz?

Die Schulkonferenz ist ein zentrales Gremium des Schullebens. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Schule zu beraten und zu beschließen.

Sie befasst sich insbesondere mit Fragen, die die Organisation und Struktur der Schule betreffen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • der Erlass der Schul- und Hausordnung
  • Beschlüsse zu grundsätzlichen Regelungen bei Klassenarbeiten und Hausaufgaben
  • die Mitwirkung bei der Besetzung der Schulleitungsstelle
  • weitere wichtige schulische Grundsatzfragen

Die Sitzungen der Schulkonferenz finden mindestens einmal pro Schulhalbjahr statt. Sie sind nicht öffentlich.

Zusammensetzung der Schulkonferenz

  • die Schulleitung
  • dem oder der Vorsitzenden des Elternbeirats
  • der oder dem Schülersprecherin bzw. Schülersprecher
  • jeweils drei Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte
  • jeweils drei Vertreterinnen oder Vertretern der Eltern
  • jeweils drei Vertreterinnen oder Vertretern der Schülerschaft

Behörden

Wichtige Kontaktdaten für Schule, Beratung und Schulverwaltung.

Behörde Staatliches Schulamt Mannheim

Augustaanlage 67
68167 Mannheim
Telefon: 0621 292-4141
Fax: 0621 292-4144
E-Mail: poststelle@ssa-ma.kv.bwl.de

Beratung Schulpsychologische Beratungsstelle Mannheim

Augustaanlage 67
68165 Mannheim
Telefon: 0621 292-4190
Fax: 0621 292-4199
E-Mail: spbs@ssa-ma.kv.bwl.de

Ministerium Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Postfach 10 34 42
70029 Stuttgart
Telefon: 0711 279-0
Fax: 0711 279-2810
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@km.kv.bwl.de

Institut Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)

Heilbronner Straße 172
70191 Stuttgart
Telefon: 0711 6642-0
Fax: 0711 6642-5099
E-Mail: poststelle@ibbw.kv.bwl.de

ZSL Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)

Neckarstraße 207
70190 Stuttgart
Telefon: 0711 279-2705
E-Mail: poststelle@zsl-rs-s.kv.bwl.de

Regierungspräsidium Obere Schulaufsichtsbehörden bei den Regierungspräsidien – RP Karlsruhe

Abteilung 7 – Schule und Bildung
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
E-Mail: abteilung7@rpk.bw.de

Gesetze und Verordnungen

Wichtige Grundlagen für Elternvertretungen und schulische Mitwirkung.

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